Entschlossenes Vorgehen gegen Masernausbrüche in Österreich

In Salzburg hat ein Masernausbruch in einer Rudolf-Steiner Schule gleich den Staatsanwalt auf den Plan gerufen. Ein ungewoehnlich hartes Vorgehen.In der Schweiz gehen wir nach bald 2000 Masernfällen mit 6 schweren Fällen einer Enzephalitis doch eher sanft mit möglichen Verantwortlichen dieser Masernepidemie um. In Österreich genügten knapp 170 Fälle in Salzburg, um den Staatsanwalt einzuschalten. Ob dieser tatsächlich auch jemanden verurteilen wird, ist fraglich, doch alleine die Androhung einer Untersuchung ist doch ein sehr deutliches Zeichen.

Die Schulleitung der betroffenen Rudolf-Steiner-Schule hat bereits vehement dementiert, dass sie die Eltern von einer Impfung abgehalten habe. Auch habe sie nicht zu sog. Masernparties aufgerufen. Der Schularzt der betroffenen Schule ist in einer unangenehmen Situation. Falls er tatsächlich den Eltern vom Impfen abgeraten hat, könnte es eng werden für ihn.

Den Paragraphen, der die fahrlässige Inkaufnahme der Verbreitung (evntualvorsatz) einer Infektionskrankheit bestraft, kennen wir in der Schweiz auch. Doch im Zusammenhang mit Masern wurde er auch nach knapp 2000 Fällen innert weniger Monate noch nicht angewandt. Umgekehrt wurden unter diesem Paragraphen in der Schweiz HIV-positive Menschen verurteilt, weil sie Sex ohne Kondom mit ihrem festen Partner hatten, auch wenn der Partner über das Risiko informiert war.

Im Bereich HIV-Infektion hat die Massnahme nicht zu einer Eindämmung der HIV-Infektion geführt. Eine entsprechende Androhung von Konsequenzen durch Fehlinformationen dürfte im Falle von Masern aber tatsächlich zu einer Verhinderung von solchen Epidemien führen. Völlig unklar, weshalb wir hierzulande so sanft mit den Verantwortlichen umgehen, während wir im Falle von HIV die wirkungslose Strafnorm so streng anwenden.

Quelle: Die Presse, 3.4.08